Taubblindheit bedeutet, dass sowohl das Hören als auch das Sehen stark eingeschränkt sind, oft in unterschiedlichen Kombinationen und nicht immer als völlige Taubheit und völlige Blindheit. Sie gilt als eigene Behinderungsform, weil die beiden wichtigsten Fernsinne gleichzeitig betroffen sind und sich nicht mehr gegenseitig ausgleichen können.
Bei vielen Betroffenen mit dieser Beeinträchtigung ist jedoch der Alltag ohne besondere Hilfe kaum mehr zu bewältigen. Weil zwei zentrale Sinne betroffen sind, ist vor allem die Kommunikation, die Orientierung in der Umwelt und der Zugang zu Informationen erschwert. Betroffene nutzen oft spezielle Kommunikationsformen wie taktile Gebärdensprache, Lormen oder Fingeralphabet und sind im Alltag häufig auf Assistenz angewiesen, z.B. beim Einkaufen, bei Arztbesuchen oder bei der Nutzung des öffentlichen Raums. Taubblindheit kann von Geburt an bestehen oder sich im Laufe des Lebens entwickeln, etwa im Zusammenhang mit genetischen Syndromen wie Usher- oder CHARGE-Syndrom.
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der Regionalgruppe Berlin-Brandenburg
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