Ist Ihr Kind schwerhörig?

Kinder können von Geburt an schwerhörig sein - oder im Laufe der Kindheit, etwa in Folge einer Meningitis oder anderer Erkrankungen oder auch aufgrund ototoxischer Medikamente, eine Hörschädigung erwerben.

Angeborene Hörstörungen treten häufiger als alle anderen angeborenen Erkrankungen zusammen auf. Von 1000 Neugeborenen Nicht-Risiko-Kindern sind 1-2 Kinder hörgeschädigt.
Ab 1. Januar 2009 gehört die Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen bei Neugeborenen zum Kinderfrüherkennungsprogramm und wird von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Vorsicht mit selbst gestellten Diagnosen: Klappern mit Topfdeckeln, Händeklatschen oder andere Tests sind keine ausreichenden Diagnoseverfahren für hörgeschädigte Kinder und können höchstens erste Hinweise geben! Besonders Kinder wissen viele andere Anhaltspunkte zu nutzen: Luftzug, Spiegelbild, Bewegungen im Blickfeld, Schatten. Sie lernen schnell von den Lippen zu lesen und geben uns oft nicht leicht zu erkennen, dass sie nicht gut hören können.

Besonders bei sehr kleinen Kindern sind objektive Prüfverfahren unerlässlich. Je früher Sie sich Klarheit über das Hörvermögen Ihres Kindes verschaffen, um so früher kann Ihr Kind technisch und therapeutisch versorgt werden.

Bedenken Sie: Eine unerkannte und unbehandelte Hörschädigung im Kindesalter hat einen verzögerten und unzureichenden Spracherwerb zur Folge. Dies kann zu sozialer und emotionaler Isolation führen.