Neugeborenen-Hörscreening
Beim Neugeborenen-Hörscreening werden otoakustische Emissionen (OAE) abgeleitet. Bei der Messung der OAE erfolgt durch eine in den äußeren Gehörgang gelegte Sonde eine akustische Reizung (Töne) des Innenohres. Die Sinneszellen in der Hörschnecke (Cochlea) geben mit einer Wanderwelle nach außen die Antwort darauf, die dann mit besonders feinen Mikrofonen aufgezeichnet wird.
Dieses Verfahren dauert nur wenige Minuten und ist für das Kind völlig schmerzfrei.
Lassen sich keine oder nur unzureichende Reaktionen nachweisen muss ein weiteres Diagnoseverfahren bei einem Spezialisten durchgeführt werden.
Angeborene Hörstörungen treten häufiger als alle anderen angeborenen Erkrankungen zusammen auf. Von 1000 Neugeborenen Nicht-Risiko-Kindern sind 1-2 Kinder hörgeschädigt.
Vorsicht mit selbst gestellten Diagnosen: Klappern mit Topfdeckeln, Händeklatschen oder andere Tests sind keine ausreichenden Diagnoseverfahren und können höchstens erste Hinweise geben! Hörgeschädigte Kinder wissen viele andere Anhaltspunkte zu nutzen: Luftzug, Spiegelbild, Bewegungen im Blickfeld, Schatten…