GdB (Grad der Behinderung)
Hör- und Gleichgewichtsorgan
Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (s. Tab. D, S. 141) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten (s. S. 123 ff. und Nummer 8 Absatz 16, (Anmerkung der Redaktion: In dieser Broschüre nicht abgedruckt!).
Die in der GdB/MdE-Tabelle enthaltenen GdB/MdE-Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.
Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen (z. B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen außergewöhnliche Psychoreaktive Störungen [siehe Nummer 18 Absatz 8]), verbunden, so kann der GdB/MdE-Grad entsprechend höher bewertet werden.
GdB/MdE-Grad
Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (wegen der schweren Störung des Spracherwerbs) 100 (in der Regel lebenslang) später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche
Lautsprache, geringer Sprachschatz) 100
sonst je nach Sprachstörung 80 - 90
Tabelle A
zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus den Werten der sprachaudiometrischen Untersuchung (nach Boenninghaus u. Röser 1973).
Hör- und Gleichgewichtsorgan
Tabelle B
zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich durch Addition der vier Teilkomponenten (4-Fre-quenztabelle nach Röser 1973).
Tabelle C
3-Frequenztabelle nach Röser 1980
für die Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit.
Tabelle D
zur Ermittlung des GdB / MdE-Grades aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren.
Die Tabellenaussagen entnehmen sie bitte der pdf-Date
Quelle: www.civ-nrw.de