GdB (Grad der Behinderung)

Hör- und Gleichgewichtsorgan

Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (s. Tab. D, S. 141) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten (s. S. 123 ff. und Nummer 8 Absatz 16, (Anmerkung der Redaktion: In dieser Broschüre nicht abgedruckt!).

Die in der GdB/MdE-Tabelle enthaltenen GdB/MdE-Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.

Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen (z. B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen außergewöhnliche Psychoreaktive Störungen [siehe Nummer 18 Absatz 8]), verbunden, so kann der GdB/MdE-Grad entsprechend höher bewertet werden.

GdB/MdE-Grad

Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taub­heit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (wegen der schweren Störung des Sprach­erwerbs) 100 (in der Regel lebenslang) später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche
Lautsprache, geringer Sprachschatz) 100

sonst je nach Sprachstörung 80 - 90

Tabelle A

zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus den Werten der sprachaudiometrischen Untersuchung (nach Boenninghaus u. Röser 1973).

Hör- und Gleichgewichtsorgan

Tabelle B

zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich durch Addition der vier Teilkomponenten (4-Fre-quenztabelle nach Röser 1973).

Tabelle C

3-Frequenztabelle nach Röser 1980

für die Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit.

Tabelle D

zur Ermittlung des GdB / MdE-Grades aus den Schwerhörigkeitsgra­den für beide Ohren.

Die Tabellenaussagen entnehmen sie bitte der pdf-Date

Quelle: www.civ-nrw.de